*Hinweis: Dieser Artikel behandelt Kündigungsfristen bei Verbraucherverträgen und Abos (z. B. Streaming, Mitgliedschaften, Dating, Telekommunikation). Für Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis gelten andere Regeln (§ 622 BGB) und andere Ratgeber.*
Direkte Kurzantwort
Die Kündigungsfrist steht im individuellen Vertrag bzw. den AGB. Zur Berechnung zählt der Tag des Zugangs Ihrer Kündigung beim Anbieter nicht mit (§ 187 BGB) — die Frist beginnt erst am Folgetag zu laufen. Bei seit dem 1. März 2022 geschlossenen Verträgen darf die Kündigungsfrist nach einer automatischen Verlängerung höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Fehlt ein konkretes Datum in Ihrer Kündigung, wird sie in der Regel zum nächstmöglichen zulässigen Termin wirksam.
Wo finde ich meine konkrete Kündigungsfrist?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Kündigungsfrist für alle Verträge — sie ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. den AGB des Anbieters. Prüfen Sie:
- die Vertragsbestätigung bzw. das Bestell-/Buchungsdokument
- die AGB, Abschnitt „Laufzeit und Kündigung"
- das Kundenkonto, falls dort Vertragsdaten hinterlegt sind
Zwei gesetzliche Obergrenzen gelten für ab dem 1. März 2022 geschlossene AGB-Verträge über regelmäßige Warenlieferungen oder Dienst-/Werkleistungen (§ 309 Nr. 9 BGB) — bei individuell ausgehandelten Einzelverträgen greift diese AGB-Kontrolle nicht automatisch in gleicher Form:
- Erstlaufzeit: höchstens zwei Jahre
- Nach automatischer Verlängerung: höchstens ein Monat Kündigungsfrist, die Verlängerung selbst darf nur noch auf unbestimmte Zeit erfolgen
Für Verträge vor diesem Datum kann eine andere, für den Anbieter im Rahmen der damaligen Rechtslage günstigere Regelung gelten (bis zu drei Monate Frist möglich). Ausführlich zur automatischen Verlängerung: Automatische Vertragsverlängerung.
Wie berechne ich die Frist konkret?
Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt der Tag, an dem Ihre Kündigung beim Anbieter zugeht, nicht mit — die Frist beginnt erst am folgenden Tag zu laufen. Beispiel: Geht Ihre Kündigung am 10. eines Monats zu und gilt eine einmonatige Frist, endet die Frist am 11. des Folgemonats (nicht am 10.).
Praktisches Vorgehen:
- Vertragslaufzeit und vereinbarte Frist aus den Unterlagen ermitteln.
- Den spätesten Zugangstermin rückwärts von dem Datum aus berechnen, zu dem der Vertrag enden soll — nicht vom Absendedatum Ihrer Kündigung.
- Etwas Puffer einplanen, da der Zugang beim Anbieter (nicht der Versand) für den Fristbeginn zählt.
- Den gewünschten Kündigungstermin in der Kündigung explizit benennen, um Auslegungsspielraum zu vermeiden.
Was zählt als „Zugang" für die Fristberechnung?
Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Anbieter unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden konnte — nicht das Datum, an dem Sie sie abgeschickt haben. Bei E-Mails ist das in der Regel der Eingang im Postfach des Anbieters. Wenn Sie den Zugang nicht sicher belegen können, entsteht im Streitfall ein Beweisproblem zu Ihren Lasten. Details: Kündigung nachweisen.
Was, wenn ich die Frist knapp verpasse?
Verpassen Sie die Frist, wirkt die Kündigung erst zum nächstmöglichen Termin — bei automatisch verlängerten Verträgen nach dem 1. März 2022 in der Regel zum Ende des nächsten Monats. Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht; nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) kann unabhängig von der Frist wirken, ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft und stets eine Frage des Einzelfalls.
Was AboStopp für Sie übernimmt
AboStopp erstellt und versendet Ihre Kündigung zu dem von Ihnen gewünschten Termin. Eine individuelle Berechnung oder rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Vertragsfrist übernimmt AboStopp nicht — dafür sind die eigenen Vertragsunterlagen maßgeblich. Wenn Sie Formulierung und Versand nicht selbst übernehmen möchten, können Sie AboStopp beauftragen.
FAQ
Zählt der Tag der Kündigung bei der Fristberechnung mit? Nein, nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist erst am Tag nach dem Zugang zu laufen.
Gilt für Kündigungsfristen im Job dasselbe wie bei Abos? Nein. Arbeitsverhältnisse folgen eigenen Regeln (§ 622 BGB), die dieser Artikel nicht behandelt.
Wie lange darf eine Kündigungsfrist bei einem Abo maximal sein? Nach einer automatischen Verlängerung höchstens einen Monat, sofern der Vertrag ab dem 1. März 2022 geschlossen wurde (§ 309 Nr. 9 BGB). Für die Erstlaufzeit selbst gilt keine Fristobergrenze in diesem Sinne, wohl aber eine Laufzeitobergrenze von zwei Jahren.
Was passiert, wenn ich keinen Termin nenne? Die Kündigung wird in der Regel zum nächstmöglichen zulässigen Termin wirksam ausgelegt.